Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Nach einem Verkehrsunfall sollte der Geschädigte die Höhe des Unfallschadens an seinem Fahrzeug feststellen lassen. Die Höhe des Unfallschadens kann entweder durch ein Angebot einer Werkstatt oder durch ein Gutachten eines KFZ-Sachverständigen festgestellt werden. Die Einholung eines Angebotes über eine Werkstatt ist hier die für den Geschädigten günstigere Lösung. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat im Rahmen des Schadensersatzes Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm durch die Feststellung der Schadenshöhe entstehen. Ob jedoch auch die Gutachterkosten ersetzt werden, hängt von der Höhe des Unfallschadens an dem Fahrzeug ab. Hier gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze, unterhalb dieser Grenze scheidet ein Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten aus.
Um nicht auf teuren Gutachterkosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, Rechtsanwalt und Fachanwalt Dieter Axmann aus Dortmund mit der Schadensregulierung ihres Verkehrsunfalls zu beauftragen. Gegnerische Versicherungen haben es sich angewöhnt, den Geschädigten auf einen von der Versicherung beauftragten Gutachter hinzuweisen und den Geschädigten diesen „Service“ nahezulegen. Das Interesse der gegnerischen Versicherung ist jedoch klar: Den zu regulierenden Unfallschaden, möglichst gering halten. Da dies nicht im Interesse des Geschädigten eines Verkehrsunfalls sein kann, ist von Anfang an ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt und Fachanwalt Dieter Axmann aus Dortmund mit der Schadensregulierung ihres Verkehrsunfalls zu beauftragen.
Ist der Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt, stellt sich die Frage, wie er zu regulieren ist. Abhängig von der Höhe des Schadens und des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs, kann ein Reparaturschaden oder aber ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Auch die Frage, ob ein Unfallschaden repariert werden muss, oder ob auf Gutachtenbasis die Nettoreparaturkosten abgerechnet werden können, spielt ebenso wie der Nutzungsausfall immer wieder eine entscheidende Rolle. Wie ist dieser und insbesondere die Nutzungsausfalldauer bei der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls zu berechnen? Diese Fragen kann aufgrund des dafür erforderlichen rechtlichen Fachwissens nur ein im Verkehrsrecht erfahrener und bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen sattelfester Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund für Sie mit der gebotenen Sicherheit beantworten.
Die Regulierung, wie hoch der zu zahlende Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall am Ende ist und welche Form der Regulierung für Sie die günstigste ist, ist oftmals von vielen tatsächlichen und rechtlichen Feinheiten abhängig. Damit der Unfallschaden in Ihrem Sinne und auf die für Sie beste Art und Weise reguliert wird, ist ausdrücklich anzuraten, von Anfang an Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der Schadensregulierung ihres Verkehrsunfalls zu beauftragen.
Abgesehen von den zunächst offensichtlichen Schäden an dem Kraftfahrzeug erstreckt sich der Schadenersatzanspruch bei einem Verkehrsunfall auf eine Vielzahl weiterer Schadenspositionen. Diese Schadenspositionen sind dem Laien oftmals so gar nicht bekannt. Außerdem fällt es einem Betroffenen meist schwer, hier auch noch auf alles zu achten. Selbst wenn Sie sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche grundsätzlich selbst zutrauen, so ist - nicht nur aus Gründen der Entlastung - zu empfehlen, von Anfang an einen mit der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Grundsätzlich gilt, dass dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles im Rahmen des Schadensersatzes alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen sind. Dies gilt auch für die Rechtsanwaltskosten.
Materielle Schäden sind die Schäden an Sachen und Gegenständen und Folgeschäden, immaterielle Schäden die Personenschäden. Unter die materiellen, bei einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Schäden fallen auch Schäden an Kleidungsstücken, Sehhilfen sowie Abschleppkosten und Gutachterkosten. Mit Fug und Recht sind hier auch die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, die Ihnen dadurch entstehen, dass ein Anwalt – wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund - für Sie die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche aus dem erlittenen Verkehrsunfall übernimmt. Nur ein in der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt ist in der Lage, sämtliche Schadenspositionen routiniert und zielsicher für Sie durchzusetzen.
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrtauglich oder fällt es aufgrund der Reparatur aus, so haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls auch immer einen Anspruch auf Schadensersatz für den Nutzungsausfall. Dieser Nutzungsausfallanspruch kann entweder in Form des Nutzungsausfalls in Geld oder aber als Ersatz der möglicherweise anfallenden Mietwagenkosten geltend gemacht werden. Hier haben Sie grundsätzlich die Wahl. Es ist jedoch davon abzuraten vorschnell auf einen Mietwagen zurückzugreifen. Die Mietwagenkosten sind von den Versicherern nur unter bestimmten einschränkenden Kriterien zu ersetzen. Um hier nicht auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen zu bleiben, ist es ausdrücklich anzuraten, von Anfang an einen in der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Auch für die Berechnung des Zeitraumes des Nutzungsausfalls sind in der Rechtsprechung sehr differenzierte Kriterien entwickelt worden. Hier wird bei falscher Berechnung oftmals Geld verschenkt. Um alles ersetzt zu bekommen, worauf Sie tatsächlich einen Anspruch haben, sollten Sie von Anfang an einen in der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen erfahrenen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche nach einem Verkehrsunfall beauftragen.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltsgebühren sind im Rahmen des Schadensersatzes ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, d. h. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dies hat auch seinen guten Grund, denn es ist allgemein anerkannt, dass die Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls für den Nichtjuristen ein derart unüberschaubares Feld ist, dass ihm dies nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Sie sollten sich daher nicht scheuen, von Anfang an einen in der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen erfahrenen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall beauftragen.
Die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs sollte grundsätzlich mit Hilfe eines Anwalts geschehen. Nur so ist sichergestellt, dass ein optimales Ergebnis im Sinne des Geschädigten erzielt wird. Nur ein Rechtsanwalt ist im Stande, die nach einem Verkehrsunfall anfallende Unfallabwicklung zu überblicken. In einem persönlichen Gespräch mit Herrn Dieter Axmann kann genau ermittelt werden, in welchem Umfang Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Gespräche oder gar Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung sollten Sie auf gar keinen Fall selber führen, sondern dies in jedem Fall einem im Schadensrecht und mit Verkehrsunfällen erfahrenen Anwalt überlassen. Das Interesse der Versicherer ist ja nicht das des Geschädigten. Der Versicherer will sparen, der Geschädigte seinen Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen. Nur durch Beauftragung eines Anwalts ist sichergestellt, dass Verhandlungen mit gegnerischen Versicherungen auch wirklich im Sinne des Geschädigten laufen.
Während sich Sachschäden recht einfach beziffern lassen, hier gibt es schließlich Rechnungen und / oder Schadensgutachten, sieht es bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall schon ganz anders aus. Ein Personen- bzw. Gesundheitsschaden lässt sich nicht einfach in Geld aufwiegen. Dennoch möchte der Geschädigte hier für die erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen angemessen entschädigt werden. Natürlich haben sich in der Rechtsprechung gewisse Richtlinien entwickelt, in welcher Höhe bei welcher Verletzung ein Schmerzensgeld zu zahlen ist. Jede Verletzung ist jedoch individuell und jeder Heilungsverlauf anders. Daher gibt es hier große Spannen und viel Spielraum für individuelle Verhandlungen des zu zahlenden Schmerzensgeldes. Es ist somit bei jedem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Gesundheitsschaden individuell vorzutragen, um für den Mandanten ein Schmerzensgeld in einer angemessenen individuellen Höhe zu erzielen. Je nach Art der Verletzung ist natürlich auch an eine Rente oder entsprechend hohe Abfindung zu denken. Neben dem aufgrund des Verkehrsunfalls zu zahlenden Schmerzensgeld ist auch immer an eventuellen Verdienstausfall und/oder den Haushaltsführungsschaden zu denken.
Wenn der Verletzte zuvor den Haushalt wenigstens teilweise geführt hat, entsteht auch immer der Haushaltsführungsschaden. Der Haushaltsführungsschaden fällt also dann an, wenn der Geschädigte des Verkehrsunfalls die Haushaltstätigkeiten, die er zuvor erledigt hat, unfallbedingt nicht mehr übernehmen kann. Auch hier gibt es eine Möglichkeit, den Schadensersatzanspruch fiktiv zu berechnen oder unter Vorlage einer entsprechenden Rechnung die tatsächlichen Kosten für den Haushaltsführungsschaden geltend zu machen. Es gelten jedoch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung des Haushaltsführungsschadens. Dies bedeutet einen erheblichen Arbeitsaufwand ist oftmals ohne einen im Schadensrecht bei Verkehrsunfällen erfahrenen Rechtanwalt gar nicht möglich. Um Ihren Unfallschaden auch hier für Sie bestmöglich hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes, des Haushaltsführungsschadens, des Verdienstausfalls etc. ersetzt zu bekommen und wirksam durchzusetzen, ist Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund nach einem Verkehrsunfall Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Anwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!