Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger, Rechtsanwalt Axmann; nach fünf Jahren endlich Freispruch wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Dortmund. Im zweiten Anlauf hat das Amtsgericht Dortmund den Mandanten von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung freigesprochen. Dem lag folgendes Geschehen zugrunde:
Bereits vor fünf Jahren hatte die Stieftochter den Mandanten während eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung beschuldigt. Später widerrief sie die belastende Aussage. Dennoch klagte die Staatsanwaltschaft Dortmund den Mandanten wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung an. Es kam zur Hauptverhandlung. Die Stieftochter wiederholte vor dem Amtsgericht Dortmund, aufgrund einer tatsächlichen Vergewaltigung durch andere, die Erinnerung an diese Vergewaltigung fälschlicherweise auf den Mandanten übertragen zu haben. Sie bekundete weiter, dass sie jetzt wisse, dass es nicht zu einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung durch ihren Stiefvater gekommen ist.
Das Gericht wollte dieser Einlassung keinen Glauben schenken. In der Hauptverhandlung habe ich die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens zum Beweis für die Tatsache beantragt, dass die Behauptung der Stieftochter bei der Anzeigenerstattung, sie wäre von dem Stiefvater vergewaltigt worden, nicht erlebnisbasiert ist. Das Gericht folgte diesem Antrag. Das Gutachten wurde eingeholt. Die Hauptverhandlung wurde für mehr als ein Jahr unterbrochen. Das Glaubhaftigkeitsgutachten bestätigte, dass die Stieftochter die früher erlebte tatsächliche Vergewaltigung irrtümlicherweise auf den Stiefvater übertragen hatte. Fünf Jahre nach Anzeigenerstattung kam es zur erneuten Hauptverhandlung. Der Mandant wurde freigesprochen.
Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund. Er hat bereits Hunderte von Mandanten gegen den Vorwurf von Sexualdelikten verteidigt und ist Spezialist im Sexualstrafrecht.