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Verfahren eingestellt

Staatsanwaltschaft Dortmund warf dem Mandanten sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vor

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund, Zweigstelle Hamm. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Strafverteidigung von Rechtsanwalt Axmann ist die Verteidigung im Sexualstrafrecht, insbesondere bei Vorwürfen wie sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB). Die Einstellung dieses Verfahrens wegen sexueller Nötigung; Vergewaltigung konnte durch Rechtsanwalt Axmann bereits im Ermittlungsverfahren erreicht werden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Staatsanwaltschaft Hamm, ermittelte gegen den Mandanten wegen sexueller Nötigung; Vergewaltigung. Der Mandant hatte zunächst einen anderen Anwalt beauftragt. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde der Mandant von der Polizei aufgefordert, sich einer DNA Untersuchung zu unterziehen. Dies nahm der Mandant zum Anlass, sich an mich zu wenden. Mit der Strafverteidigung beauftragt, habe ich die nötigen und erforderlichen prozessualen Maßnahmen zur Vermeidung der DNA Untersuchung angekündigt, eingeleitet und begründet. Kurze Zeit später hat die Staatsanwaltschaft Dortmund, Zweigstelle Hamm, das Verfahren gegen den Mandanten gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts, eingestellt.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafrecht Dortmund

 

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