Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit von Rechtsanwalt Axmann als Strafverteidiger widmet sich der Verteidigung im Sexualstrafrecht.
Keine Tätigkeit im Bereich der Strafverteidigung erfordert so viel Sensibilität wie die Sexualdelikte. Nicht jede Anzeige, etwa wegen Vergewaltigung, führt zu einer Verurteilung. Nach einer Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahre 2005 stehen 262 Anzeigen wegen Vergewaltigung 65 Urteile wegen Vergewaltigung gegenüber.
Dies heißt jedoch nicht, dass Sie als Beschuldiger den Vorwurf der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs auf die leichte Schulter nehmen sollten. Gerade bei den Vorwürfen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist von Anfang an konsequente erfahrene Strafverteidigung durch einen im Sexualstrafrecht erfahrenen Anwalt erforderlich. Die kann in der Regel nur durch einen im Sexualstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund geleistet werden. Nur die konsequente Verteidigung durch einen im Sexualstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht deckt bei Sexualdelikten oftmals auf, dass in Wahrheit doch keine Vergewaltigung stattgefunden hat.
Sollten die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs jedoch zu Recht erhoben sein, scheuen Sie sich nicht, sich mir, Ihrem Strafverteidiger, zu offenbaren. Als Ihr Strafverteidiger erarbeite ich mit Ihnen auch eine Lösung nach Strafe ohne Gefängnis. Zielsetzung ist eine Erledigung des Verfahrens - falls möglich - ohne Hauptverhandlung. Offenbaren Sie sich Ihrem Strafverteidiger. Verbauen Sie sich diesen Weg nicht durch mangelnde Offenheit gegenüber Ihrem Rechtsanwalt.
Natürlich setze ich mich jederzeit mit konsequenter Verteidigung für das Ziel Freispruch ein. Sie sollten, wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung geführt wird, auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine Aussage kommt allenfalls nach Akteneinsicht und Besprechung mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Betracht. Eine Freispruchverteidigung ist mit einer Äußerung zur Sache nur noch schwer zu führen.
In Absprache mit Ihnen, meinem Mandanten, erarbeite ich Ihre Verteidigungsstrategie. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht setze ich mich kompromisslos mit Verhandlungsgeschick und, falls nötig, mit allen mir als Anwalt im Strafrecht zur Verfügung stehenden Mitteln für die für Sie, meinen Mandanten, beste Lösung ein.
Die Strafverteidigung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, nach "altem Recht" im Sexualstrafrecht erstreckt sich u. a. auf die Verteidigung gegen die Vorwürfe
Nach der Strafrechtsreform sind die Vorschriften jetzt abweichend wie folgt benannt:
Nach § 184 h StGB wurden die folgenden §§ 184 i StGB und 184 j StGB eingefügt:
Wer mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert wird, sollte unverzüglich einen Anwalt konsultieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus steht Ihnen als Ihr erfahrener Strafverteidiger bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat bundesweit zur Seite.
Dies gilt nach der Reform des Sexualstrafrechts um so mehr. Wurden doch in dem neuen Sexualstrafrecht einige Vorschriften so gefasst, dass die Beweissituation für den Beschuldigten jetzt womöglich schwerer wird. Gerade im Hinblick auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung wird diskutiert, ob jetzt hier nicht sogar eine Umkehr der Beweislast eingetreten ist, mit der Folge, dass dem Beschuldigten abweichend von dem Grundsatz, schweigen zu dürfen, nicht jetzt eher zu einer Einlassung zu raten ist.
Andere vertreten die Auffassung, dass jetzt für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung auf der sogenannten "Vorsatzebene", sprich: bei der Frage des "erkennbaren entgegenstehenden Willens" erheblicher Spielraum geschaffen sei.
Die Diskussion, wie mit der Sexualstrafrechtsreform umzugehen sei, macht jetzt im Sexualstrafrecht eine Verteidigung durch einen Anwalt um so notwendiger. Nunmehr ist im Bereich des Sexualstrafrecht eine effektive Verteidigung ohne einen erfahrenen Strafverteidiger, ohne Rechtsanwalt und ohne Fachanwalt für Strafrecht, schlichtweg undenkbar geworden.
Im Bereich des Sexualstrafrechts ist besondere Sensibilität gefordert. Ein Beschuldigter gilt in den Augen anderer meist schon beim Aufkommen des ersten Verdachts einer Sexualstraftat als schuldig. Als im Sexualstrafrecht erfahrenem Anwalt ist Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann dies natürlich bekannt. Diese Vorverurteilung durch andere wird auch durch psychologische Studien immer wieder bestätigt. Als im Sexualstrafrecht erfahrenem Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger sind Rechtsanwalt Axmann diese Studien selbstverständlich geläufig. Den meisten ist jedoch unbekannt oder sie übersehen, dass der Anteil der falschen Beschuldigungen gerade im Bereich des Sexualstrafrechts sehr hoch liegt. Dies heißt jedoch nicht, dass Sie den Vorwurf eines Sexualdeliktes auf die leichte Schulter nehmen sollten, das Gegenteil ist der Fall. Um tatsächlich Ihre Unschuld auch zu beweisen, sollten Sie sofortige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nicht zu vergessen ist, dass der Vorwurf eines Sexualdelikts sowohl für den Beschuldigten als auch für seine Angehörigen und die Familie eine überaus große Belastungsprobe darstellt. Dies erfordert insbesondere im Sexualstrafrecht von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sehr viel Fingerspitzengefühl. Strafverteidiger Axmann schützt Sie und Ihre Familie vor Angriffen und Anfeindungen Dritter, sowie bei Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden.
Es ist, aus Rücksichtnahme auf die Opfer, ein Hang der Gerichte festzustellen, die Verteidigungsrechte des Angeklagten einzuschränken. Um das psychisch verletzte Opfer einer Sexualstraftat vor möglichem, erneutem Schaden zu bewahren, bedarf es aber gerade auch der Fürsorge des Gerichts. Um hier eine angemessene aber auch wirkungsvolle Verteidigung zu gewährleisten, bedarf es der Unterstützung eines im Sexualstrafrecht erfahrenen Anwaltes wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann.
Als Anwalt und Strafverteidiger ist es meine Pflicht, für den Mandanten, der zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt wird, einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Dies erfordert von mir als Rechtsanwalt und Strafverteidiger eine entschiedene wie auch psychologisch bedachte Verteidigung bei Vorwürfen der Vergewaltigung. Unter konsequenter Anwendung der Grundsätze der Aussagepsychologie habe ich als Fachanwalt für Strafrecht auch in aussagepsychologischen Gutachten oftmals noch erhebliche Defizite aufgedeckt, so dass das Verteidigungsziel – Freispruch – erreicht wurde.
Bei zu Recht erhobenen Vorwürfen – sei es sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung o. ä – trage ich als Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bei Sexualdelikten unbedingte Sorge dafür, dass der Mandant ein faires Sexualstrafrechts-Verfahren erhält. Verurteilt werden darf nur das, was auch bewiesen wurde.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist im Interesse des Mandanten die Rücksichtnahme auf das wahre Opfer immer im Blick meiner Verteidigung bei Vergewaltigungen und Sexualdelikten. Sollten Sie Opfer eines Sexualdeliktes sein, berate und helfe ich Ihnen als im Strafrecht erfahrener Anwalt bei der Stellung der Strafanzeige. Im Rahmen der Nebenklage z. B. wahre und setze ich Ihre Rechte im späteren Strafverfahren durch und schütze Sie vor Angriffen anderer Prozessbeteiligter.
Rechtsanwalt Axmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht weiß, dass Tatvorwürfe wie die der sexuellen Nötigung; der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Verbreitung pornografischer Schriften oder medialer Inhalte recht häufig sind. Als im Sexualstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht weiß ich aber auch, dass diese Vorwürfe oftmals aus ganz anderen Gründen erhoben werden. Gerade hier wird oftmals Missbrauch mit der Behauptung des sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung oder der sexuellen Nötigung betrieben.
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung zeichnet sich dadurch aus, dass sich bei der vorgeworfenen Tat meist nur zwei Personen gegenüberstehen. Nur diese beiden Personen können wissen, ob tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder ob ein Geschlechtsverkehr einvernehmlich war. Hier ist für den im Sexualstrafrecht und der Verteidigung gegen behauptete Vergewaltigungen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht erheblicher Spielraum für die erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung. Wie alle Tatvorwürfe im Rahmen des Sexualstrafrechts ist auch der der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung äußerst schwerwiegend und belastend. Schnelles Handeln ist gefragt. Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung konfrontiert sehen, ist es unumgänglich, unverzüglich Kontakt zu einem kompetenten Strafverteidiger aufzunehmen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, übernimmt Ihre Verteidigung. Als im Sexualstrafrecht erfahrener Strafverteidiger steht Rechtsanwalt Axmann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern unterscheidet das Gesetz zwischen dem sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) und dem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 a StGB). Der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern kommt dann in Betracht, wenn es sich bei dem mutmaßlichen Opfer um eine Person von unter 14 Jahren handelt. Darüber hinaus kennt das Gesetz auch den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB).
Der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern unterscheidet sich hinsichtlich der Rechtsfolge ganz erheblich von dem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Oftmals ist die Differenzierung schwierig. Viele als "schwerer sexueller Missbrauch" angeklagte Fälle haben sich schon oft so nicht halten lassen. Als im Sexualstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger, weiß Rechtsanwalt Axmann, dass hier eine saubere Abgrenzung zu achten ist. Ab wann ist ein Fall nicht mehr als einfacher, sondern als schwerwiegender sexueller Missbrauch zu werten? Als Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht weiß ich, dass diese Unterscheidung erheblichen Einfluss auf das Strafmaß hat.
Als im Sexualstrafrecht erfahrener Anwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist mir aber auch durchaus bekannt, dass gerade im Sexualstrafrecht der Betroffene oftmals zu Unrecht beschuldigt wird.
Sollte der Vorwurf jedoch zutreffen, ist es vielfach nur eine Auslegungsfrage des Sachverhalts oder auch eine Frage der rechtlichen Bewertung, ob es tatsächlich "nur" sexueller Missbrauch oder schwerer sexueller Missbrauch war. Sieht sich der Betroffene mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlen oder sexuellen Missbrauchs von Kindern konfrontiert, ist dies nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Durch Zögern und Zuwarten riskieren Sie, ihre Verteidigungschancen zu vergeben. Unabhängig davon, ob der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zutrifft oder nicht, ist es zwingend erforderlich, hier so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Nur ein auch im Sexualstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann hier die Feinheiten der Abgrenzungen beurteilen.
Aus meinen Erfahrungen heraus möchte ich als Anwalt und Strafverteidiger in Fällen (schweren) sexuellen Missbrauchs an dieser Stelle anmerken: Die Einstellung, „ich habe doch nichts gemacht, „ich muss doch nur die Wahrheit sagen, dann wird sich schon alles klären“ hat schon so manches Mal zu nur sehr schwer wiedergutzumachenden Nachteilen in den Verteidigungsmöglichkeiten im Rahmen eines Sexualstrafrecht-Verfahrens geführt.
Diesen Abschnitt im Sexualstrafrecht behandeln die Paragrafen 184 bis 184j des Strafgesetzbuches. Diese umfassen die Verbreitung pornografischer Schriften, die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften, sowie – der sicherlich heikelste Teil – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften und deren Zugänglichmachung durch Rundfunk oder Telemedien. Es macht sich nach §184 StGB strafbar, "wer eine pornografische Schrift einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Einführung der Vorschriften § 184 i StGB „Sexuelle Belästigung“ und § 184 j StGB "Straftaten aus Gruppen" mit der Sexualstrafrechtsreform hat das Sexualstrafrecht nicht übersichtlicher gemacht.
Im Falle kinderpornografischer Inhalte (ab § 184 b StGB) wird mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren bestraft, wer diese Schriften verbreitet oder öffentlich zugänglich macht, anderen Personen kinderpornografische Schriften verschafft oder diese herstellt.
Wer mit dem Vorwurf konfrontiert wird, (kinder-)pornografisches Material zu besitzen, sollte sich rasch fachanwaltlichen Rat einholen. Rechtsanwalt Axmann steht Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!