
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Jedes Strafverfahren bringt den Beschuldigten und seine Angehörigen in eine überaus belastende Situation. Insbesondere wenn es um vorgeworfene Straftaten wie Körperverletzung, Raub oder Mord geht. Solche Vorwürfe erfordern in jedem Fall professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts oder besser noch eines Fachanwalts für Strafrecht. Als leidenschaftlicher Verfechter der Unschuldsvermutung setze ich mich in jedem Stadium für die Durchführung eines fairen Verfahrens ein. Ich betrachte es als meine Aufgabe im Strafrecht, für meine Mandanten das beste Ergebnis zu erreichen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht zur Strafverteidigung ist unumgänglich. Es ist dringend davon abzuraten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!
Im Falle einer bereits erfolgten oder drohenden Inhaftierung unternehme ich unverzüglich alle erforderlichen Schritte zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Falls weitere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie Haft, Haftbefehl oder vorläufige Festnahme erfolgt sind, unterziehe ich die entsprechenden Anordnungen zügig einer rechtlichen Überprüfung und fechte diese gegebenenfalls gerichtlich an. Zum Themenbereich Inhaftierung und vorläufigen Festnahmen finden Sie einen passenden Ratgeber mit wichtigen Informationen.
Nutzen Sie diese Ratgeber bitte nur als Info-Quelle, die konkreten Handlungsschritte gehen Sie dann mit Ihrem Rechtsanwalt und Strafverteidiger durch. Denn einen Anwalt benötigen Sie in strafrechtlichen Belangen in jedem Fall. Gerne stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Dortmund zur Verfügung. Selbstverständlich führe ich meine Beratung und Verteidigung überregional über Dortmund hinaus durch. Ich vertrete Mandanten auch in ganz NRW sowie bundesweit.
Weitere Mittel, die Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndungsstellen zur Beschaffung und Sicherstellung von Beweismitteln im Zuge eines Strafverfahrens einsetzen, sind Durchsuchungen und Beschlagnahme. Wie sollten Sie sich als Beschuldigter im Falle einer Durchsuchung verhalten? Vor allem sollten Sie Ruhe bewahren, auch wenn dies in manchen Fällen schon eine große Herausforderung darstellt. Weitere nützliche Hinweise und Verhaltensregeln im Hinblick auf Hausdurchsuchungen finden Sie in dem von mir bereitgestellten Ratgeber. Die dort aufgeführten Grundregeln sollten Sie einhalten und außerdem mich umgehend kontaktieren. Der Rat eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts ist insbesondere in strafrechtlichen Verfahren unerlässlich! Denn gerade Straftaten wie Körperverletzung, Mord, Raub oder Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts können sehr empfindliche Strafen zur Folge haben.
In Anbetracht der in den vergangenen Jahren stark gewachsenen Anzahl von Sexualverfahren zählt das Sexualstrafrecht als Spezialgebiet aus Straftaten nach dem Strafgesetzbuch zu dem Rechtsgebiet, das in meiner beruflichen Praxis einen besonderen Raum einnimmt.
Die wiederum erfolgte Erneuerung des Sexualstrafrechts mit dem „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ und die damit einhergehende Verschärfung der Straffolgen machen die Hinzuziehung eines im Sexualstrafrecht besonders erfahrenen Strafverteidigers und Rechtsanwalts / Fachanwalts für Strafrecht unerlässlich. Ohne einen kompetenten Verteidiger ist eine erfolgreiche Strafverteidigung nahezu aussichtslos.
Als Strafverteidiger habe ich, Rechtsanwalt Axmann, in den letzten Jahren in mehreren Hundert Strafverfahren aus dem Bereich der Sexualdelikte erfolgreich verteidigt. Hierunter typische Vorwürfe wie sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Dateien u. a. Darüber hinaus bilde ich mich als Fachanwalt für Strafrecht regelmäßig gezielt im Schwerpunkt der Sexualstraftaten weiter. Mit Fug und Recht kann ich, von mir daher behaupten, über äußerst vertiefte Kenntnisse und sehr umfangreiche Erfahrungen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte zu verfügen.
Qualifizierte, rechtliche Beratung und die richtige Verteidigungsstrategie eines kompetenten, erfahrenen Anwalts ist insbesondere in dem sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts zwingend erforderlich.
In vielen Fällen lässt sich das Ziel, Einstellung des Verfahrens oder Erlass eines Strafbefehls über ein Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder Gericht zügig erreichen. Der Weg zum Ziel ist aber oftmals nicht der Weg des geringsten Widerstands. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund lege ich Wert auf eine konsequente Umsetzung des mit dem Mandanten definierten Verteidigungsziels auch unter Ausnutzung aller prozessualen Mittel. Es zählt ausschließlich, am Ende ein optimales Ergebnis im Sinne der Strafverteidigung zu erreichen.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf (z. B. Körperverletzung) konfrontiert? Droht im Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht evtl. ein Fahrverbot? Ist ein Angehöriger in Haft? Sie benötigen nun einen erfahrenen Verteidiger? Dann sind Sie bei mir richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit im Strafrecht erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen! Setzen Sie sich am direkt mit mir in Verbindung und lassen Sie sich von mir beraten bzw. vertreten.
Anwalt Strafverteidigung Dortmund – Strafverteidiger Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!