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Freispruch bei:

Vorwurf wegen gefährlicher Körperverletzung

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Freispruch vor dem Amtsgericht Dortmund wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.

Rechtsanwalt Axmann vertrat den Angeklagten vor dem Amtsgericht Dortmund wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Mandant betreibt ein Ladenlokal. Er legte mir die Anklageschrift mit der Bitte um Strafverteidigung vor. Er schilderte den Sachverhalt so, dass sich Personen unter Verstoß gegen die Coronaauflagen in sein Lokal begeben haben und seiner Bitte um Einhaltung der Coronaauflagen oder aber Verlassen des Lokals nicht nachgekommen sind. Als er diese Personen des Lokals verweisen wollte, griffen sie ihn an. Da bereits Anklage erhoben war, war die Hauptverhandlung unvermeidlich. Im Rahmen der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Dortmund konnten von Rechtsanwalt Axmann nicht nur erhebliche Widersprüche in den vermeintlich belastenden Zeugenaussagen herausgearbeitet werden, sondern auch die Einlassung des Mandanten wurde durch unbeteiligte Zeugen bestätigt. Das Gericht folgte meinem Antrag und der Mandant wurde, wie von mir beantragt, freigesprochen.

 

Dieter Axmann
Strafverteidigung Dortmund

 

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