
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Das Jugendgerichtsgesetz findet Anwendung auf alle Personen, die zwischen 14 und 18 Jahren alt sind.
Ab einem Alter von 18 bis 21 Jahren gilt man in Deutschland als Heranwachsender. In solchen Fällen kann das Jugendstrafrecht noch Anwendung finden, muss es aber nicht.
Aufgrund meiner Kenntnisse der Besonderheiten des Jugendstrafrechts kann ich als Verteidiger in Jugendstrafsachen immer wieder für den Mandanten sprechende Aspekte in das Jugendstrafverfahren einführen, die Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Jugendschöffen und Jugendgerichtshilfe bisher nicht oder so nicht gesehen haben.
Daher gilt: auch in Jugendstrafsachen wirkt sich die Mitwirkung eines Rechtsanwalts für Strafrecht und Verteidigers in der Regel zugunsten des Jugendlichen bzw. des Heranwachsenden aus.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Anwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!